Impressum |
| Die Unternehmensdaten: Vision Development Unternehmensberatung e.U. Langfeldstr. 52 A-4040 Linz Praxis: Johann-Wilhelm-Klein-Strasse 63 A-4040 Linz Tel. & Fax: +43-732-75 01 04 Mobil: +43-699-17 000 435 E-mail: office Geschäftsführender Gesellschafter: Mag.jur. Dieter Vogel |
| UID-Nr: ATU40259803 |
| Inhaltlich Verantwortlicher: Mag. Dieter O. Vogel HaftungsausschlussObwohl bei der Zusammenstellung der Informationen größtmögliche Sorgfalt angewendet wurde, wird eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtig-keit und Vollständigkeit der Informati-onen und Daten ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für alle Schäden und Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne, die durch die Benutzung oder Zugrundelegung der enthaltenen Informationen entstehen. Alle Angaben auf diesen Seiten sind ohne Gewähr. Der Download von Dokumenten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Download-Bereiche entstehen. Copyright / NutzungsrechteAlle Texte, Fotos, Bilder, Firmenlogos und Grafiken – auch Dritter – dieser Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und des Markenschutzes. Die Verbreitung von Informationen, Bildern und Daten dieser Site unterliegen der Zustimmung des Betreibers. Urheberrechte und Design dieser Website sind geistiges Eigentum des Betreibers & des Designers (creaPower) dieser Website. Verlinkung per HyperlinkDer Betreiber dieser Website ist für die Inhalte anderer Websites, auf die per Hyperlink verwiesen wird, in keinem Falle verantwortlich. Eine etwaige Verlinkung auf diese Website ist nur mit Zustimmung des Betreibers erlaubt. |
Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Vertragsgestaltung 1.1. Allen Vertragsleistungen der Firma Vision Development UnternehmensberatungGmbH nachfolgend Vision Development genannt, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Der Vertragspartner, nachfolgend Auftraggeber genannt, erkennt sie für den vorliegenden Vertrag an. 1.2. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Vision Development über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Aus dem Schweigen zu abweichenden Bedingungen darf nicht auf Zustimmung von Vision Development geschlossen werden. 1.3. Ergänzend gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vision Development, die den Verträgen beigefügt werden. 1.4. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich von Vision Development bestätigt. 1.5. Auch soweit Vertragsleistungen an einen Dritten erbracht werden, bestehen die vertraglichen Verpflichtungen nur gegenüber dem Auftraggeber von Vision Development. 1.6. Termine und Fristen für die vertraglichen Leistungen von Vision Development werden erst mit Vertragsabschluss verbindlich. 2. Leistungserbringung 2.1. Vision Development erbringt seine Dienstleistungen durch Mag. Dieter Vogel oder durch Kooperationspartner. 2.2. Vision Development erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung, Seminaren, Trainings, Workshops, Moderation, Coaching und Supervision. 2.3. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Vision Development im Einzelnen festgelegt. 2.4. Nach Vertragsabschluss notwendige, d.h. für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistung erforderliche bzw. von Vision Development nicht zu vertretende Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, sind insoweit gestattet, als sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Vision Development wird den Kunden unverzüglich über die gegebenenfalls vorzunehmenden Leistungsänderungen und -abweichungen in Kenntnis setzen. Dies gilt auch für die mit dem Kunden abgestimmten Änderungen bzgl. der Seminarausschreibung. 2.5. Die im Vorfeld dem Kunden überstellten Konzepte sind unverbindlich. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen behält sich die Vision Development ausdrücklich vor. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die aufgrund des Verlaufs der Leistungserbringung erforderlich werden. 2.6. Der Auftraggeber informiert Vision Development vor und während der vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt. 2.7. Vision Development schlägt die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Personen vor, die vom Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. 2.8. Für die Arbeit mit Menschen gilt Vertraulichkeit. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern bzw. Mitarbeitern an den Auftraggeber findet nicht statt (es sei denn, es handelt sich ausdrücklich um eine Assessment-Veranstaltung). 2.9. Vision Development übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für einen bestimmten Erfolg, es sei denn, dass eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich vereinbart ist. 2.10. Für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet Vision Development im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur, wenn er oder sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dabei hat der Auftraggeber das Vorliegen eines Vorsatzes oder einer groben Fahrlässigkeit zu beweisen. Der Kunde hat etwaige Schäden, für die Vision Development aufkommen muss, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 2.11. Soweit ein Kunde ein Seminar zur Weitergabe an Dritte bucht, verpflichtet sich der Kunde, einen Haftungsausschluss gemäß dem Inhalt der AGB von Vision Development auch mit den Dritten vertraglich zu vereinbaren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Vision Development von allen etwaigen Ansprüchen der Dritten im gleichen Umfange freizustellen, wie bei Einbeziehung der AGB von Vision Development im Verhältnis Vision Development und Dritten. 3. Honorare, Kosten, Zahlungsbedingungen 3.1. Das erste Kontaktgespräch durch Vision Development ist normalerweise unentgeltlich, es sei denn, dass anderes vereinbart ist. 3.3. Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. 3.4. Für Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, wird ein Honorar gesondert vereinbart. 3.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien, Protokollen und der Aufwand von Materialien. 3.5. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet bzw. vom Auftraggeber direkt mit dem Seminarhotel verrechnet. Kosten für die An- und Abreise (reduziertes Honorar) müssen gesondert vereinbart werden. 3.6. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.7. Die vereinbarten Honorare sowie entstandene Kosten sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt jeweils ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet. 3.8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. 4. Kündigung, Rücktritt, Leistungshindernisse 4.1. Der Auftraggeber kann jederzeit von seinem gebuchten Seminar zurücktreten bzw. seinen Beratungsauftrag kündigen. Dabei fallen folgende Rücktritts- bzw. Kündigungsgebühren an: Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich Vision Development, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen ab 60 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungstermin 50 % des vereinbarten Honorars, ab 30 Kalendertagen das volle vereinbarte Honorar zu zahlen. 4.2. Der Rücktritt bzw. die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag der Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktritts- bzw. Kündigungserklärung. 4.3. Bei höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren, durch Vision Development nicht zu vertretenden Hindernissen, entfällt die Leistungspflicht von Vision Development für die Dauer des Bestehens des Hindernisses. 4.4. In diesem Fall ist Vision Development berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, wenn die Nachholung der Leistung unzumutbar ist. Schadensersatz kann der Kunden nur insoweit verlangen, als der Schaden auf Verzug oder auf von Vision Development zu vertretender Unmöglichkeit beruht. 4.5. Stört ein Teilnehmer wiederholt den Seminarablauf und führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Seminars, so ist der Trainer berechtigt, den betreffenden Teilnehmer abzumahnen und im Wiederholungsfalle von der weiteren Teilnahme an dem Seminar auszuschließen, ohne dass sich daraus ein Rückerstattungsanspruch der Seminargebühren ergibt. 5. Urheberrechte, Geheimhaltung 5.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von Vision Development an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch Vision Development. 5.2. Vision Development sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Recht nicht entgegenstehen. 5.3. Vision Development verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. 5.4. Vision Development ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 6. Sonstiges 6.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. 6.2. Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Rahmenvereinbarungen für die Zusammenarbeit. 6.3. Für diese Bedingung und seine Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Gerichtsstand ist Linz. |